Nachdem Kay One gegen Bushido vor Gericht einen Sieg erzielte und seit kurzem wieder im Besitz der Rechte an seinem Namen ist, berichtet die BILD jetzt über die Differenzen der Parteien und beschreibt das Vorgehen von Arafat Abou-Chaker.
Die Bild berichtet:
“Arafat Abou-Chaker wollte neue CDs des Rappers Kay One alias Kenneth Glöckler verbieten lassen. Im Februar 2012 hatte Glöckler noch einen exklusiven „Künstler-Betreuungsvertrag“ mit Bushidos Label „Ersguterjunge“ unterzeichnet. Geschäftspartner Abou-Chaker wollte Veröffentlichungen des Künstlers nur noch mit seiner „Mitwirkung“ genehmigen lassen.”
“Bis zum 31.12.2016 sollte Kay One keine Musik mehr ohne Mitwirkung und Billigung von Abou-Chaker verbreiten dürfen. “
Den kompletten Artikel könnt ihr hier auf BILD.de lesen.
Kay One beendete am vergangenen Sonntag seine Tätigkeit als Juror im TV-Format “Deutschland sucht den Superstar” auf RTL.
Hier gelantgt ihr zum Beitrag.
Bushido kündigte währenddessen erneut einen möglichen neuen Teil von “CCN” an.
Hier gelangt ihr zum Beitrag.
Toni der Assi erklärte im aktuellen Interview, dass die Abou-Chaker Großfamilie nicht die dominanteste Gruppierung in Deutschland sei.
Hier gelangt ihr zum Beitrag.
Alle Beiträge rund um Kay One findet ihr hier.