Ein großer rechtlicher Erfolg für Bushido wurde jetzt bekannt. Das Amtsgericht Tiergarten hat die Zulassung der Anklage wegen Volksverhetzung, Beleidigung und Gewaltdarstellung durch den Song “Stress ohne Grund” verweigert, berichtet der Tagesspiegel.
Der Tagesspiegel zitiert Bushidos Anwalt Stefan Conen:
“Die im Grundgesetz geschützte Kunstfreiheit lasse solche Formen der Darstellung noch zu.”
Den Artikel könnt ihr hier nachlesen.
Der ersguterjunge-Chef twitterte den Artikel mit den Worten:
Erst heute wurde bekannt, dass Bushido erneut Vater wurde.
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Für morgen ist der Release des Videos zum Disstrack “Leben und Tod des Kenneth Glöckler” gegen Kay One angekündigt.
Erste Bilder vom Set findet ihr hier.
Zuletzt gewann Bushido auch eine Klage gegen Kay One. Hintergrund waren Aussagen Kay Ones über Vorfälle und Übergriffe in Berlin.
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