Nachdem die Generalvollmacht Arafats über Bushidos Besitz ein großes Thema in den Medien war (Spit-TV.de berichtete) schreibt nun der Focus, dass auch der Berliner Rapper eine Vollmacht besitze, die ihm die selben Rechte über Entscheidungen und den Besitz des Mitglieds der Abou-Chaker Familie einräume.
Der Focus zitiert Arafat:
„Es gibt eine zweite Vollmacht. Und darin räume ich Bushido dieselben Rechte ein wie er mir.“
Ursprünglich gehe es um mehr Flexibilität im Rahmen der gemeinsamen Immobiliengeschäfte, so Arafat:
„Diese Vollmachten wurden nur ausgestellt, damit einer von uns im Namen beider geschäftliche Abschlüsse machen kann, falls der andere nicht anwesend ist.“
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