Schwesta Ewa muss ins Gefängnis: Prozess beendet. Das Urteil steht!

Im vergangenen Winter wurde Schwesta Ewa zur Überraschung der Rapszene während den Aufnahmen zu ihrem neuen Album im Rahmen eines SEK-Einsatzes verhaftet.

Schwesta Ewa: Prostitution, Körperverletzung und Steuerhinterziehung?

Die 32-Jährige soll zwischen November 2015 und September 2016 im gesamten Bundesgebiet mehrere junge Frauen zur Prostitution gezwungen haben. Sie habe die Opfer psychisch unter Druck gesetzt, sie finanziell abhängig gemacht und wiederholt körperlich misshandelt.

Mehr Informationen zu Schwesta Ewas Verhaftung findest Du hier!

Das Urteil für Schwesta Ewa

Jetzt kam es zu einem Urteil im Prozess gegen die Alles-oder-Nix-Künstlerin. Ewa Müller, so die Rapperin bürgerlich, wurde wegen Steuerhinterziehung und Körperverletzung zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt.

Die Vorwürfe der Zuhälterei und des Menschenhandels sah das Landgericht in Frankfurt als nicht erwiesen an.

Die Staatsanwaltschaft forderte Medienberichten zufolge vier Jahre und drei Monate Haft. Das Gericht setzte den Haftbefehl aktuell aus, so kann Ewa nach knapp acht Monaten in Untersuchungshaft wieder Zeit in Freiheit genießen. Bis das Urteil rechtskräftig wird.

Alles oder Nix: Schmaler Grad zwischen Rap & Gefängnis

Ob Schwesta Ewa trotz ihrer Inhaftierung weiterhin musikalisch aktiv bleibt, bleibt abzuwarten.

Nach dem Labelchef Xatar und dem Künstler Samy ist Schwesta Ewa bereits das dritte Signing des Bonner Labels, das während einer aktiven Karriere im Rapgeschäft in Haft muss.

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